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Satzung

Satzung
des BVB-Fanclubs Ballzauber 09

Präambel

Die Mitglieder des BVB Fanclubs Ballzauber 09 verstehen sich als treue, faire und friedliebende Fans des BVB Borussia 09 Dortmund e. V., insbesondere seiner Fußballmannschaften. Neben der gelebten Fußballbegeisterung verstehen sie sich Antirassistisch und Antisexistisch. „Borussia verbindet Generationen, Männer und Frauen, alle Nationen.“1 Sie beteiligen sich aktiv an der Fankultur des BVB und setzen sich explizit für den Erhalt der Stehplatzkultur ein.

§1 Name und Sitz

Der BVB-Fanclub hat den Namen „Ballzauber 09“. Er hat seinen Sitz in Dortmund.

§2 Geschäfts- und Gründungsjahr

Das Geschäftsjahr beginnt am 1.7. und endet am 30.6. eines jeden Jahres. Das Gründungsdatum ist der 12.05.2012.

§3 Ziele

Die Mitglieder des Fanclubs fördern die positive Wahrnehmung des BVB im In- und Ausland und tragen zur Versöhnung der Fans untereinander bei. Dies geschieht u. a. durch gemeinsame Besuche von Heim- und Auswärtsspielen, sowie das Tragen des Vereinsshirts bzw. anderer Artikel, die einen Bezug zum BVB 09 haben, an Spieltagen und darüber hinaus. Kontakte zu anderen Fanclubs des BVB oder anderer Vereine sind gewünscht. Der Fanclub kann Aktivitäten und Projekte durchführen, die dem Anliegen von Antirassismus, Antisexismus und sozialer Teilhabe öffentliche Wirkung verleihen. So sollen die gesellschaftlichen Grundwerte des BVB verstärkt nach Außen getragen werden.
Der Fanclub beantragt die Zulassung als offizieller Fanclub des BVB 09.

§4 Mitglieder

Jede natürliche Person kann Mitglied des Fanclubs werden, sofern sie Fan des BVB ist und diese Satzung anerkennt.

§5 Mitgliedschaft

Die Aufnahme in den Fanclub erfolgt durch einen Antrag beim Vorstand. Es bedarf einer Fürsprecherin/eines Fürsprechers aus dem Kreis der bisherigen Mitglieder. Die letztendliche Aufnahme wird mit einfacher Mehrheit in der nächsten Mitgliederversammlung bestätigt.

Die Mitgliedschaft endet durch

  • Austritt. Ein Austritt ist zum Ende eines jeden Geschäftsjahres per Mitteilung an den Vorstand möglich. Er muss spätestens zum 30.04. eines jeden Jahres erklärt werden.
  • Ausschluss durch 2/3 der Mitglieder einer Mitgliederversammlung
  • Beitragssäumigen kann nach 2 Jahren per Vorstandsbeschluss die Mitgliedschaft im Fan-Club entzogen werden.
  • Tod

§6 Mitgliederversammlung

Mitgliederversammlungen finden mindestens einmal im Jahr statt und sind durch den Vorstand mit 4-wöchigem Vorlauf einzuberufen. Die Einladungen müssen schriftlich oder elektronisch erfolgen. Weitere Versammlungen müssen einberufen werden, wenn dies mindestens ein Drittel der Mitglieder beantragen. Versammlungen, die aufgrund eines Mitgliederantrags zustande kommen, müssen innerhalb von zwei Monaten nach Antragstellung durchgeführt werden. Alle Einladungen bedürfen der Schriftform (Brief, Fax oder E-Mail).
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 51% der Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse (außer Satzungsänderungen) werden mit einfacher Mehrheit aller anwesenden Mitglieder gefasst. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von mindestens 2/3 aller anwesenden Mitglieder. Satzungsändernde Anträge müssen in schriftlicher Form gestellt werden und allen Mitgliedern mindestens 2 Wochen vor der Versammlung vorliegen.
Der Vorstand ist den Mitgliedern zur Rechenschaft verpflichtet.
Nach dem Bericht der Kassenprüfer kann der Vorstand auf Antrag entlastet werden.

§7 Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 9,09 Euro pro Hin- und Rückrunde (18,18 Euro pro Geschäftsjahr). Schülern/innen und Studierenden wird auf Antrag und Nachweis ein Beitrag von 9,09 Euro pro Geschäftsjahr gewährt.
Die Beiträge werden zur Finanzierung der Homepage (Domain- und Hostingkosten) sowie für Aktivitäten im Sinne der Ziele des Fanclubs verwandt.
Es wird eine Aufnahmegebühr von 19,09 Euro erhoben. Diese wird zur Finanzierung von Fanclub- T-Shirts (bzw. Sweatshirts) verwandt. Dieses wird jedem neuen Mitglied überreicht. Weitere Exemplare und andere Artikel können zum Selbstkostenpreis erworben werden.

§8 Organe und Funktionen

Organe des Fanclubs sind:

  • die Mitgliederversammlung,
  • der Vorstand, bestehend aus 3 Personen, von denen mindestens 2 Mitglieder des BVB 09 sein müssen. Der Vorstand besteht aus Vorsitzender/m, stellv. Vorsitzender/m und Kassenwart/in.

Im Vorstand müssen beide Geschlechter vertreten sein. Vorstandssitzungen sind vereinsöffentlich.
Folgende Funktionen müssen besetzt werden:

  • 2 Rechnungsprüfer/innen (Revisoren/innen)

Zwischen den Organen des Fan-Clubs ist Ämterhäufung nicht zulässig.
Darüber hinaus werden nach Bedarf folgende Funktionen auf Dauer oder temporär eingerichtet:

  • Medienbeauftragte/r
  • Marketingbeauftragte/r
  • Eventmanager/in
  • Soziale Projekte
  • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Alle Organe und Funktionsträger des Fanclubs arbeiten ehrenamtlich und unentgeltlich. Die Amtszeit beträgt ein Jahr und kann beliebig verlängert werden.

§9 Protokollierung der Beschlüsse

Für alle Gremiensitzungen wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt. Es wird in der nächsten Sitzung des Gremiums bestätigt und den Mitgliedern zeitnah zur Verfügung gestellt.

§10 Auflösung

Zur Auflösung des Fanclubs bedarf es der Zustimmung aller Mitglieder. Das Vereinsvermögen geht an die Stiftung „leuchte auf DIE BVB STIFTUNG“.

§11 Inkrafttreten der Satzung

Die Satzung tritt in Kraft nachdem Sie auf einer ordentlichen Versammlung von mindestens 80 Prozent der Anwesenden verabschiedet worden ist.

Dortmund, den 04.07.2014

1 Songtext Bruno Knust.